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Hardware-AGB

Fitness Nation GmbH (B2B)

1. Geltungsbereich, Vertragsgegenstand, Begriffe

1.1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („Hardware-AGB“) gelten für alle Verträge der Fitness Nation GmbH(„Provider“) mit Unternehmern i.S.d. § 14 BGB („Partner“) über Kauf, Lieferung, Miete, Leasing, Subscription, Bereitstellung, Installation, Konfiguration, Wartung, Austausch, Onsite Service sowie sonstige Leistungen im Zusammenhang mit Hardware, Geräten, Zubehör und Waren (zusammen „Produkte“).

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Partners werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Provider stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.

1.2 Rangfolge der Vertragsbestandteile (Dokumentenrangfolge)

Bei Widersprüchen gilt folgende Rangfolge:

  1. Individuelle Vereinbarungen (z.B. Angebot, Bestellformular, Auftragsbestätigung, Einzelvertrag, ggf. Rahmenvertrag)

  2. Produktbeschreibung / Spezifikation (z.B. Datenblätter, Leistungs-/Funktionsbeschreibung, Dokumentation, Konfigurationsbeschreibung)

  3. Diese Hardware-AGB

  4. Sonstige Anlagen/Prozessdokumente (z.B. Support- und Serviceprozesse), soweit nicht in 1)–2) ausdrücklich höher gerankt

1.3 Textform

„Textform“ meint Textform im Sinne von § 126b BGB (z.B. E-Mail, Ticket, PDF).

1.4 Begriffe

a) „Remote-first“ bedeutet: Support- und Serviceleistungen werden grundsätzlich remote (Chat, Ticket, Telefon, Remote-Support, Videoberatung) erbracht; Vor-Ort-Einsätze erfolgen nur, wenn technisch notwendig oder ausdrücklich vereinbart.

b) „Plug & Play Austausch“ bedeutet: Bei Hardwaredefekten erfolgt grundsätzlich Austausch statt Reparatur; Einbau/Anschluss/Aktivierung erfolgen regelmäßig durch den Partner/Endkunden bzw. dessen Local Technical Contact (LTC) nach Anleitung.

c) „Onsite Service“ bedeutet technischer Vor-Ort-Service (z.B. Sonderinstallationen, Aufbau/Integration, Abnahme), der nur ausnahmsweise erfolgt.

d) „LTC“ (Local Technical Contact) ist der vom Endkunden/Partner benannte technische Ansprechpartner vor Ort („Hands & Eyes“), der einfache Maßnahmen und Plug-&-Play Austausch nach Anleitung ermöglicht.

e) „Distribution“ meint ggf. den vom Provider eingesetzten Distributions-/Partnerkanal, der Level-0 Customer Care übernimmt (falls vertraglich vorgesehen).

2. Vertragsschluss, Bestellung, Lieferumfang

2.1 Angebot und Annahme

Angebote des Providers sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet. Ein Vertrag kommt zustande durch:

a) Auftragsbestätigung des Providers oder

b) Lieferung/Übergabe der Produkte oder

c) Bereitstellung/Übergabe bzw. Aktivierung im Rahmen eines Miet-/Leasing-/Subscription-Modells.

2.2 Produktbeschreibung / Spezifikation, technische Weiterentwicklung

Eine Produktbeschreibung wird nur Vertragsbestandteil, wenn sie im Angebot/Bestellformular ausdrücklich referenziert oder beigefügt ist.

Der Provider darf Produkte technisch weiterentwickeln, sofern Funktionalität und Vertragszweck nicht wesentlich beeinträchtigt werden und die Änderung für den Partner zumutbar ist.

3. Preise, Zahlungsbedingungen, Verzug

3.1 Preise

Es gelten die im Angebot/Bestellformular genannten Preise. Alle Preise netto zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer sowie Verpackung, Versand und ggf. Zoll/Einfuhrabgaben und Nebenkosten.

3.2 Zahlungsbedingungen

Rechnungen sind binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig, sofern nicht abweichend vereinbart. Bei Subscription/Miete/Leasing gelten die vereinbarten Zahlungszyklen (z.B. monatlich im Voraus).

3.3 Zahlungsverzug

Bei Verzug kann der Provider Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe verlangen; weitere Rechte bleiben unberührt. Der Provider darf bei Zahlungsverzug weitere Lieferungen/Leistungen aussetzen und – bei laufenden Modellen – nach Maßgabe von Ziff. 10 außerordentlich kündigen.

4. Lieferung, Gefahrübergang, Teillieferungen, Lieferverzug

4.1 Lieferung

Liefertermine sind nur verbindlich, wenn ausdrücklich als verbindlich vereinbart.

4.2 Gefahrübergang

Bei Versandlieferung geht die Gefahr mit Übergabe an den Transportdienstleister auf den Partner über.

4.3 Teillieferungen

Teillieferungen sind zulässig, soweit zumutbar.

4.4 Lieferverzug

Bei Lieferverzug kann der Partner erst nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatz wegen Verzugs ist nach Ziff. 11 beschränkt.

5. Eigentumsvorbehalt (Kauf)

5.1 Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung bleibt die Ware Eigentum des Providers.

5.2 Weiterveräußerung, Verarbeitung, Abtretung

Der Partner darf die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterveräußern; Forderungen hieraus werden bereits jetzt an den Provider abgetreten. Der Provider nimmt die Abtretung an.

6. Miet-/Leasing-/Subscription-Modelle (Hardware)

6.1 Überlassung/Nutzung

Bei Miete/Leasing/Subscription erhält der Partner das Recht, die Hardware während der Laufzeit vertragsgemäß zu nutzen. Eigentum verbleibt beim Provider bzw. dessen Finanzierungs-/Leasingpartner.

6.2 Rückgabe

Nach Vertragsende ist die Hardware binnen 14 Tagen funktionsfähig zurückzugeben, sofern nichts anderes vereinbart ist. Normale Abnutzung ist zulässig; Schäden über normale Abnutzung hinaus trägt der Partner.

6.3 Standortwechsel/Weitergabe

Standortwechsel, Weitergabe, Untervermietung nur mit vorheriger Zustimmung in Textform.

7. Installation, Setup/Onboarding, Support- & Serviceprozess

7.1 Installation/Konfiguration

Sofern vereinbart, erfolgen Installation/Konfiguration nach Vorgaben des Providers. Der Partner stellt erforderliche Mitwirkung sicher (z.B. Strom, Internet, Zugänge, Ansprechpartner, Zutritt, Umgebung).

7.2 Digitaler Abschluss & Onboarding/Setup (Grundsatz)

Nach Vertragsabschluss erfolgen Bereitstellung und Onboarding grundsätzlich digital/automatisiert. Sofern ein Setup-Prozess vorgesehen ist, erfolgt dieser grundsätzlich im Selfservice (z.B. über eine Setup-Strecke/„Walk-In Box“) unterstützt durch Chat-Assistenz; Rückfragen werden strukturiert im Ticketsystem erfasst.

7.3 Kaufmännische Dokumente

Manuelle Erstellung von Angeboten/Auftragsbestätigungen/Rechnungen erfolgt – sofern überhaupt – nur in begründeten Einzelfällen und berührt den Grundsatz der digitalen Abschluss- und Onboarding-Logik nicht.

7.4 Supportkanäle & Ticketpflicht

Support-/Serviceanfragen und Mängelmeldungen sind – sofern nicht abweichend vereinbart – ausschließlich über die vom Provider bereitgestellten Kanäle (insb. Chat inkl. Chat-Assistenz und Ticketsystem) einzureichen. Das Ticketsystem dient der strukturierten Erfassung, Dokumentation, Nachverfolgung und direkten Bearbeitung durch den Provider (Level 1–3).

7.5 Support-Level & Rollenmodell (Level 0–3)

a) Level 0 (Customer Care & Success / Front Office): sofern vertraglich vorgesehen, übernimmt die Distribution die Erstannahme allgemeiner Anfragen (z.B. Status/Info/Termin/Vertrag) und die Vorqualifizierung; kein technischer Eingriff/keine Fehleranalyse.

b) Level 1–3 (technischer Support): technische Diagnose, Analyse, Remote-/Video-Support, Integrationen/Eskalationen erfolgen durch den Provider direkt im Ticketsystem mit dem Endkunden/Partner.

c) Chat-Assistent: unterstützt bei Standardfragen und Vorabklärung; kann automatisiert Tickets erstellen, wenn nicht abschließend lösbar.

7.6 Local Technical Contact (LTC) – Pflicht des Partners

Für den Betrieb der Hardware hat der Partner sicherzustellen, dass für jeden Einsatzort ein LTC benannt ist, der einfache Vor-Ort-Maßnahmen nach Anleitung (z.B. Neustart, Steckverbindungen prüfen), Foto/Video-Zulieferung sowie Plug-&-Play Austausch übernimmt. Der LTC ist kein Erfüllungsgehilfe des Providers.

7.7 Optionaler Onboarding-Abschluss-Video-Call

Soweit angeboten und gebucht, kann ein Abschluss-Video-Call stattfinden, in dem der Provider Setup/Grundkonfiguration prüft und technische Rückfragen klärt.

8. Gewährleistung und Mängelrechte (Kauf/Lieferung)

8.1 Untersuchungs- und Rügepflicht (§ 377 HGB)

Der Partner hat Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen und erkennbare Mängel unverzüglich, spätestens binnen 7 Tagen, in Textform (Ticket ausreichend) anzuzeigen; andernfalls gilt die Ware als genehmigt.

8.2 Nacherfüllung

Bei berechtigter Mängelrüge leistet der Provider nach Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

8.3 Rücktritt/Minderung

Schlägt Nacherfüllung fehl oder ist unzumutbar, kann der Partner mindern oder zurücktreten. Schadensersatz nach Ziff. 11.

9. Hardware-Serviceprozess: Remote-first, Austausch, Onsite Service, Kostentragung

9.1 Grundsatz: Remote-first & Austausch statt Reparatur

Der Provider verfolgt konsequent das Prinzip Remote-first. Kann ein Hardwareproblem trotz Remote- und Videoberatung nicht gelöst werden, erfolgt – je nach Erforderlichkeit – Plug-&-Play Austausch oder ausnahmsweise Onsite Service. Reparaturen vor Ort sind nicht Standard.

9.2 Plug-&-Play Austausch: Durchführung

Einbau/Anschluss/Aktivierung erfolgen im Regelfall durch den Partner/Endkunden bzw. den LTC nach Anleitung. Unterstützungsleistungen durch Distribution/Provider erfolgen nur nach individueller Vereinbarung.

9.3 Austausch innerhalb der Gewährleistung (bestätigter Gewährleistungsfall)

a) Ein Austauschgerät wird nur bereitgestellt, wenn ein bestätigter Gewährleistungsfall vorliegt (Material-/Herstellungsfehler innerhalb Gewährleistungszeit und Austausch technisch erforderlich).

b) Austauschgerät kann neu, neuwertig oder refurbished sein; funktional gleichwertig.

c) Versandkostenregel (Pflicht): Der Partner/Endkunde trägt im Gewährleistungsfall die Versandkosten für (i) Versand des Austauschgeräts zum Endkunden und (ii) Rückversand des defekten Geräts an den Provider.

d) Plug-&-Play Austausch erfolgt durch LTC/Endkunde.

9.4 Onsite Service im Gewährleistungsfall (nur wenn zwingend erforderlich)

a) Ersatzteile trägt der Provider im bestätigten Gewährleistungsfall.

b) Anfahrt-/Einsatzkosten Onsite Service trägt der Partner/Endkunde.

c) Techniker wird grundsätzlich durch Distribution organisiert/gestellt (sofern Ressourcen) oder durch Provider/Service-Partner.

9.5 Service außerhalb der Gewährleistung (kein Gewährleistungsfall)

Außerhalb der Gewährleistung sind Austausch, Reparatur-/Austauschleistungen, Onsite Service und alle damit verbundenen Leistungen kostenpflichtig. Der Partner/Endkunde trägt insbesondere: Ersatzteile/Austauschgeräte, Service-/Bearbeitungskosten, Versandkosten sowie Anfahrt-/Einsatzkosten Onsite Service.

9.6 Koordination

Remote-Unterstützung erfolgt weiterhin nach Remote-first. Austausch/Onsite Service werden durch Provider oder Service-Partner koordiniert; eine Leistungserbringung durch Distribution erfolgt nur nach jeweiliger Vereinbarung.

10. Wartung, Updates, Dokumentationsänderungen

Sofern Wartung, Austausch oder Service-Level vereinbart sind, ergibt sich der Umfang aus Vertrag/Produktbeschreibung. Der Provider darf Dokumentation/technische Hinweise aktualisieren, sofern betriebsnotwendig oder zumutbar.

11. Vertragslaufzeit, Verlängerung, Kündigung

11.1 Laufzeit

Die Laufzeit ergibt sich aus dem Einzelvertrag. Bei Miet-/Leasing-/Subscription-Modellen beträgt die Mindestlaufzeit – sofern nicht anders vereinbart – 12 Monate.

11.2 Verlängerung

Sofern nicht in Textform spätestens 3 Monate vor Laufzeitende gekündigt wird, verlängert sich der Vertrag jeweils um weitere 12 Monate.

11.3 Kündigung aus wichtigem Grund

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn

a) der Partner mit Zahlungen länger als 30 Tage in Verzug ist oder

b) der Partner wesentliche Pflichten verletzt und trotz Abmahnung nicht binnen angemessener Frist Abhilfe schafft oder

c) ein Insolvenzverfahren beantragt/eröffnet wird.

12. Haftung

12.1 Unbeschränkte Haftung

Unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben/Körper/Gesundheit sowie nach Produkthaftungsgesetz.

12.2 Kardinalpflichten

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

12.3 Ausschluss

Im Übrigen ist Haftung ausgeschlossen, insbesondere für indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Produktionsausfälle, Datenverlust, sofern nicht 12.1/12.2.

12.4 Haftungshöchstgrenze (Cap)

Soweit nicht unbeschränkt:

a) Kauf/Lieferung: maximal Netto-Kaufpreis des betroffenen Produkts,

b) Miete/Leasing/Subscription: maximal die in den letzten 12 Monaten vor Schadenseintritt gezahlten Nettoentgelte, höchstens 50.000 EUR.

12.5 Mitverschulden

Mitverschulden (z.B. fehlende Datensicherung, unsachgemäße Nutzung, fehlende Wartung, fehlender LTC/fehlende Mitwirkung) ist angemessen zu berücksichtigen.

13. Höhere Gewalt

Keine Partei haftet für Verzögerungen/Nichterfüllung aufgrund höherer Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, Krieg, Pandemie, Streik, behördliche Maßnahmen, Ausfälle von Telekommunikationsnetzen), soweit nicht zu vertreten.

14. Datenschutz, Auftragsverarbeitung, Vertraulichkeit

14.1 Datenschutz

Einhaltung der anwendbaren Datenschutzgesetze, insbesondere DSGVO. Details in der Datenschutzerklärung des Providers.

14.2 Auftragsverarbeitung (AVV)

Soweit der Provider personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn einen AVV nach Art. 28 DSGVO; Bereitstellung in Textform.

14.3 Vertraulichkeit

Vertrauliche Informationen sind vertraulich zu behandeln und nur zur Vertragsdurchführung zu nutzen; fortwirkend nach Vertragsende.

15. Änderungen dieser Hardware-AGB

15.1 Änderungsrecht

Der Provider kann diese Hardware-AGB ändern, soweit aus rechtlichen/technischen/wirtschaftlichen Gründen erforderlich und für den Partner zumutbar.

15.2 Ankündigung & Widerspruch

Mitteilung mindestens 6 Wochen vor Inkrafttreten in Textform. Kein Widerspruch binnen 6 Wochen = Zustimmung.

15.3 Sonderkündigungsrecht

Widerspricht der Partner fristgerecht, kann der Provider zum Änderungszeitpunkt ordentlich kündigen; bei wesentlichen unzumutbaren Änderungen hat der Partner ein Sonderkündigungsrecht zum Änderungszeitpunkt.

16. Schlussbestimmungen

16.1 Abtretung

Partner: Abtretung nur mit Zustimmung des Providers in Textform. Provider darf Forderungen/Rechte an verbundene Unternehmen sowie Finanzierungs-/Leasingpartner abtreten.

16.2 Aufrechnung/Zurückbehaltungsrecht

Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen. Zurückbehaltungsrechte nur aus demselben Vertragsverhältnis.

16.3 Gerichtsstand

Gerichtsstand ist – soweit zulässig – Sitz des Providers.

16.4 Anwendbares Recht

Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

16.5 Salvatorische Klausel

Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen lässt übrige unberührt; Ersatzregelung mit wirtschaftlich nächstem Zweck.

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